Fahrzeugbewertung

Um eine genaue, fundierte Wertermittlung für ein Fahrzeug zu bekommen, für den privaten Gebrauch, für geschäftliche Unterlagen oder für den Kauf oder Verkauf, auch für eine evtl. Beleihung (Pfand), ist eine Ermittlung des aktuellen Zeitwertes sehr hilfreich. In einem Wertgutachten sind Angaben über den Wiederbeschaffungswert, den Händlereinkaufwert und den aktuellen Martkwert enthalten. Alle Besonderheiten, z.B. Vorschäden, Altschäden, Sonderausstattungen und die allgemeine Marktlage finden dabei Berücksichtigung.

Für die Ermittlung dieses Wertes werden Einkaufs- und Verkaufsstatistiken zugrunde gelegt.

Marktwert    

Der Wert, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges am Markt Gültigkeit hat, ist der Marktwert. Zur Ermittlung dieses Wertes wird auch die Originalität, der Zustand und die Nachfrage am Markt berücksichtigt. Das Ergebnis ist  ein Durchschnittspreis, der normalerweise im freien Markt im gewerblichen oder privaten Handel erzielt werden kann.

Wiederbeschaffungswert

Der Preis, den ein Geschädigter für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug aufbringen muss, ist der sog. Wiederbeschaffungswert . Bei der Ermittlung dieses Wertes müssen Angebote von seriösen Fahrzeughändlern und auch von privaten Verkäufern berücksichtigt werden.

Um die Wirtschaftlichkeit einer evtl. Reparatur im Schadenfall beurteilen zu können, ist die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ebenfalls von Bedeutung.

Händlereinkaufswert / Verkaufswert

Der Endverbraucher kann sein Fahrzeug an den Händler nur zum Händlereinkaufswert verkaufen. Für die geschäftlichen Unterlagen, z.B. bei Leasingende, bei Abschreibungen, dringlichen Verkäufen, Erbfällen ist der aktuelle Händlereinkaufswert von großer Relevanz.

Beim Einkauf eines Fahrzeuges ist der aktuelle Händlerverkaufswert überprüfbar.

Restwert

Bei einem Totalschaden (auch wirtschaftlich) ist der Restwert von Bedeutung. Er kann z.B. anhand einer Restwertbörse, unter Berücksichtigung aller wichtigen gesetzlichen Aspekte, ermittelt werden. Der Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand ist der Restwert.

Wir bieten an:

  • Fahrzeugbewertung

    • Unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktlage und des Fahrzeugzustandes wird der aktuelle Händler-Einkaufs- und/oder – Verkaufs-Wert sowie der aktuelle Wiederbeschaffungswert ermittelt.

  • Gebrauchtfahrzeuguntersuchung

    • Diese Untersuchung beinhaltet eine Dokumentation des allgemeinen Zustandes des zu beurteilenden Fahrzeuges, unter Berücksichtigung evtl. Vor- bzw. Altschäden.

  • Kurz-Wertgutachten

    • Dieses Gutachten beinhaltet eine Beschreibung des Zustandes des Fahrzeuges, seine techn. Daten, die Ausstattung und mehrere Lichtbilder.

  • Wertgutachten

    • Der Inhalt des Wertgutachtens beschreibt das Fahrzeug und dessen Zustand. Bei diesem Gutachten werden Umbauten, Zusatzausstattungen, Vorschäden und alter berücksichtigt. Naturgemäß beeinflussen diese Faktoren den Wert des zu beurteilenden Fahrzeuges. Der Zustand des Fahrzeuges wird außerdem durch mehrere Fotos belegt, die dem Gutachten beigefügt sind. Für Fahrzeuge der gehobenen Preisklasse sind diese Gutachten von besonderem Interesse, z.B für den Versicherungsvertrag.

  • Wertgutachten für Sonderfahrzeuge

    • Für sämtliche Sonderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler, Baumaschinen, Wohnmobile etc.) können Wertgutachten erstellt werden, die speziell für die einzelnen Objekte angefertigt werden.

Halten Sie folgende relevante Unterlagen für eine Fahrzeugbewertung bereit:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Alle vorhandenen Rechnungen über Reparaturen und Umbauten
  • Servicescheckheft
  • Rechnungen über Werbeaufdrucke, Tuningteile, Audioanlage, Telefonanlage, etc.

Unsere Leistungen

Wir begutachten und bewerten

  • KFZ-Schäden
  • KFZ-Wertermittlung
  • Oldtimer, Youngtimer
  • Wohnmobile, Caravan
  • Motoren, Getriebe
  • Havarieschäden

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro
Dirk Schaul

Hammerhard 24
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