Havariegutachten
Sachverständiger für Transport- und Güterschäden
Unter einer Havarie versteht man, bezogen auf den Straßenverkehr, im allgemeinen Sinne ein Schadenereignis, bei dem das frachtführende Fahrzeug und auch die beförderte Ladung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Begriff Havarie bezeichnet ursprünglich einen Schadenfall in der Schifffahrt, wobei jedoch im Hinblick auf die Industrialisierung und technische Weiterentwicklung unserer Zivilisation im Laufe der Zeit dieselbe Begriffsbezeichnung auch für Unfälle bzw. Schadenereignisse im Straßenverkehr verwandt wurde. Zudem wird allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Havarie auch für Totalschäden oder Unglücke an oder in Industrieanlagen, Bauwerken, Serveranlagen und ähnlichem benutzt. Er ist inzwischen ein Synonym für einen Unfall größeren Ausmaßes oder mit größeren Folgeschäden geworden.
Im Hinblick auf solche Schadenereignisse bietet ein Havariekommissar zum Teil sehr unterschiedliche Dienstleistungen an. Das Aufgabenspektrum reicht von der Begutachtung von Warenschäden über schadenmindernde Maßnahmen am Unfallort bis hin zur Schadenursachenfeststellung und Bewertung des Schadenumfanges unter Berücksichtigung der gültigen Gesetze und Normen. Weiterhin trägt der Havariekommissar zur Regresssicherung bei und macht Verwertungsvorschläge, was letztlich der Schadenminderung dient. Darüber hinaus üben Havariekommissare hinsichtlich der Ladungssicherung eine beratende Funktion aus, wozu auch die Verpackung der Ware gehört. Ferner gehören Verladekontrollen und Transportbegleitungen ebenfalls zu seinem Aufgabengebiet.
Insbesondere bei Unfällen mit Ladungsschäden ist es in der Regel sinnvoll, einen Havariekommissar zur Schadenörtlichkeit bzw. Unfallstelle hinzuzuziehen. Hier kann er, nach eigener Sachkenntnis oder unter Hinzuziehung geeigneter weiterer Sachverständiger und Bergungs- bzw. Entsorgungsunternehmen, über die notwendigen weiteren schadenmindernden Maßnahmen, wie auch insbesondere zur Ladungssicherung vor eventuellem Weitertransport der Güter befinden. Sind die Bergungskosten höher als der Wert der zu bergenden Güter, wird darüber hinaus durch den Havariekommissar ein Totalschaden erklärt.
Transportschäden:
- Bewertung aus Transport-, Haftpflicht- und Sachschäden
- Ursachenermittlung
- Beurteilung von Verpackungen und Ladungssicherungen
- Prüfung von Regressmöglichkeiten
- Sicherung möglicher Regressansprüche
Allgemeine Dienstleistungen:
- Lagerrevisionen
- Überwachung von Verladungen/ Ladungssicherung
- Zwischenlagerungen
- Rekonditionierungsmaßnahmen (Umpacken, Sortieren, etc.)
- Entsorgungen
- Maßnahmen zur Schadensminderung
- Verwertung von Schadgütern
- Schadenabwicklung für Firmen (Outsourcing Ihrer Schadensabteilung)