Kostenvoranschlag
Neutrale Kostenvoranschläge dienen der Grundlage, ob und in welcher Höhe Sie einen Schaden haben und im Weiteren, ob ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750€ Schadenshöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier wäre ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen. Bei der Klärung der Frage, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weitaus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang neutral für Sie fest.