Entspannt zur Leasingrückgabe
Wenn das Ende des Leasingvertrags naht, sorgen sich viele Leasingnehmer, dass es bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu Problemen kommen könnte. Diese sind auch nicht unberechtigt: Die Vertragsbedingungen für geleaste Fahrzeuge sehen vor, dass der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug haftet, die über eine entsprechenden Abnutzung in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung hinausgehen. Diese Angabe führt nicht selten zu Unklarheiten bei der Leasingrückgabe. Ein qualifizierter KFZ-Sachverständiger leistet Ihnen bei der Leasingrückgabe fachkundige Unterstützung. Als KFZ-Gutachter für Mittelhessen bieten wir Ihnen eine umfassende Begutachtung und Beratung sowie Reparaturempfehlungen für Ihr Leasingfahrzeug. So können Sie ganz entspannt zur Leasingrückgabe fahren.
So müssen Sie keine teuren Überraschungen erleben.
Wenn ein Leasingfahrzeug zurückgegeben wird, erfolgt eine genaue Begutachtung durch den Leasinggeber. Da ein über oftmals mehrere Jahre genutztes Fahrzeug selten frei von Kratzern oder anderen Makeln ist, kann es hierbei schnell teuer werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das geleaste Fahrzeug vor der Rückgabe begutachten zu lassen, um etwaige Schwachstellen aufzudecken und gegebenenfalls vor der Rückgabe reparieren zu lassen. Das ist in der Regel deutlich günstiger, als wenn dies durch den Leasinggeber geschieht. Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe, fertigen für Sie ein KFZ-Gutachten in unserer Geschäftsstelle an und geben Ihnen, sofern dies notwendig ist, auch Reparaturempfehlungen.
Was ist wichtig für die Leasingrückgabe?
Bei der Leasingrückgabe wird Ihr Fahrzeug äußerlich und technisch genau geprüft. Damit die Leasingrückgabe nicht in einer unangenehmen Überraschung endet, hilft Ihnen unser KFZ-Sachverständiger. Neben Kratzern oder anderen äußerlichen und technischen Schäden, ist aber auch die Vollständigkeit und Unversehrtheit des Fahrzeugequipments zu beachten. Hierzu gehören unter anderem Sommer- und Winterreifen, alle Schlüssel, Schlüsselcodekarte, Gepäckraumabdeckung, Bordwerkzeug sowie die Fahrzeugdokumente.
Tipp: Erstellen Sie eine Checkliste und überprüfen Sie anhand dieser Liste die Vollständigkeit des Fahrzeugequipments vor der Rückgabe.
Wenn auch Ihr Leasingvertrag demnächst endet, können Sie Ihr Fahrzeug im Vorfeld von einem unserer kompetenten KFZ-Sachverständigen in Butzbach begutachten lassen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern im Hinblick auf Ihre Fahrzeugrückgabe!